| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, solange er einziger Geschäftsführer ist. Sind weitere Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer.
Er darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. |