| Gegenstand | Die Förderung von Wissenschaft im Bereich der interdisziplinären Kulturforschung durch die Unterhaltung eines unabhängigen Forschungsinstituts. Das Institut soll sich dabei der Erforschung von Kulturen in deren spannungsreicher Vielfalt widmen und von einem umfassenden Kulturbegriff ausgehen, der neben Erscheinungen der künstlerischen Hochkultur unter anderem auch Wissens- und Subkulturen einschließt, wie auch Lebensformen, die sich etwa aufgrund von Ethnizität, Religion, Klasse, Sexualität und Geschichte voneinander abgrenzen. Im Blickpunkt soll insbesondere die Frage stehen, wie interkulturelle Spannungen entstehen und zu bedrohlichen Konflikten führen, aber auch fruchtbare Erneuerungen ermöglichen und als sinnstiftende Bereicherung erfahrbar werden können.
Die Förderung kultureller Zwecke, soweit diese als besonders förderungswürdig i.S. der Vorschriften des ESTG anerkannt sind.
Der Unternehmensgegenstand wird insbesondere, jedoch nicht ausschließlich verwirklicht durch
- Durchführung von Forschungsvorhaben
- Beförderung des internationalen und interdisziplinären Austausches von Forschungsergebnissen, Erkenntnissen und Erfahrungen im Bereich des Unternehmensgegenstandes durch Tagungen, Workshops, Seminare oder Kolloquien
- Vermittlung der Forschungsergebnisse wie der aus dem Erfahrungsaustausch gewonnenen Erkenntnisse an die breitere interessierte Öffentlichkeit durch Konferenzen, Vorträge, Veröffentlichungen, etc.
Die Förderung kultureller Zwecke wird verwirklicht durch die Durchführung oder Unterstützung von kulturellen Projekten, wie Ausstellungen, Performances (Theater, Tanz, u.ä.) oder Lesungen. Die Unterstützungsleistungen erfolgen dabei entweder durch die Gestellung von Sachmitteln, insbesondere die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten der Gesellschaft oder durch finanzielle Zuwendungen. Die Unterstützung beschränkt sich dabei auf die Projekte von gemeinnützigen Körperschaften oder Körperschaften öffentlichen Rechts.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und somit steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Gesellschaft kann diejenigen Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. |