| Gegenstand | Der Betrieb von Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, insbesondere von Pflegeheimen mit der Spezialisierung auf die Betreuung und Pflege von Bewohnern, die beatmet werden müssen, die im Wachkoma liegen oder vergleichbar schwerstpflegebedürftig sind sowie die Erbringung anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen, soweit für diese Dienstleistungen keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. |