Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Einbringung von Dienstleistungen jeglicher Art, insbesondere Projektmanagement und Geschäftsbesorgung speziell für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Initiierung, Begleitung und Abrechnung von Maßnahmen; Analyse, Beratung und Optimierung von Dienstleistungs- und Finanzverträgen unter Rendite-, Sicherheits- und ökologischen Aspekten nach den Bestimmungen des § 34c Abs.1 a und 1 b GewO; Verwaltungund Vermittlung von Immobilien einschließlich Wohnungsverwaltung und -vermittlung nach den Bestimmungen des § 34 c Abs. 1 a und 1 b GewO; Ausgewählte Handels -, Vertriebs- und Vermittlungstätigkeiten von legalen Waren; Akquisition, Organisation, Projektplanung von Baunebenleistungen sowie die Vermittlung von deren Realisierung.