Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit und der Vertrieb von Film-, Fernseh-, Video- und sonstigen audiovisuellen Produktionen, insbesondere von Produktionen der klassischen Musik, und aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und sonstigen Geschäfte.