| Gegenstand | Die Förderung des Andenkens an Verfolgte sowie die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte (Ziff. 7 der Anlage 1 zu § 48 EStDV), insbesondere:
a) die unentgeltliche und uneigennützige Beratung der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft, ihrer Angehörigen oder Hinterbliebenen bei der Verfolgung ihrer gesetzlichen Ansprüche auf Rehabilitierung, Entschädigung oder soziale Sicherstellung sowie ihre persönliche Betreuung;
b) die Aufklärung von auf kommunistischer Gewaltherrschaft beruhenden Tatbeständen.
Die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere von:
a) Bildungsstätten und Dokumentationszentren über die Voraussetzungen und Folgen kommunistischer Gewaltherrschaft;
b) Begegnungsstätten für Opfer, deren Angehörige und Hinterbliebene. |