Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Erstellung von Immobilienwertgutachten, der Handel mit Immobilien unter Ausschluss von § 34c GewO, die Unternehmensberatung, die Haus- und Immobilienverwaltung und die dazugehörigen Dienstleistungen.