| Gegenstand | Die allgemeine Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen und von alten und hilfsbedürftigen Menschen; der Aufbau und Betrieb von Herbergen und Familienpensionen EU-weit, mit Behinderten für Behinderte, in denen Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze erhalten; die Förderung, Führung und Verwaltung von Einrichtungen, die verschiedene Formen des Wohnens praktizieren, des Sozialdienstes, der Sozialvorsorge und der sozialen Versorgung insbesondere für Menschen mit mehrfacher Behinderung und von alten und hilfebedürftigen Menschen; die Gründung neuer Einrichtungen der Wohlfahrtspflege i. S. § 66 Abs. 1 AO für die ambulante und stationäre soziale Versorgung, deren Betrieb und die Auswertung der in diesen Einrichtungen anfallenden Ergebnisse, z. B. auch für wissenschaftliche Forschungsaufgaben; die Förderung von Kindern und Jugendlichen i. S. des KJHG und die Übernahme von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe; die Förderung und der Betrieb von Aus-, Fort- und Weiterbildung von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern. |