Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundtücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, desweiteren der Erwerb und die Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie die Veräußerung von Grundbesitz. Die Gesellschaft darf sonstige Geschäfte und Dienstleistungen ausführen, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniderlassunge errichten.