Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Handel mit beweglichen Gütern, insbesondere mit Kraftfahrzeugen, Motorrädern, Booten und Lastkraftwagen sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäften.