Der Vorstand ist durch § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2010 um bis zu 50.000 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2006/I)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Nanotechnologie, im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht für Dritte.