| Gegenstand | Die betriebswirtschaftliche Betreuung, Beratung und Unterstützung des Management in Unternehmen und von Personal in Führungsebenen von Unternehmen und allen mit den Gesellschaftszwecken in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Ferner: Die gem. § 32 Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Erbringung von Finanzdienstleistungen, insbesondere die Beratung für Fondsmandate, Vermögensverwalter und Banken, ebenso wie die Erstellung von Finanzmarktinformationen. |