Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche Betreuung, Beratung und Unterstützung des Management in Unternehmen und von Personal in Führungsebenen von Unternehmen und allen mit den Gesellschaftszwecken in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Ferner: Die gem. § 32 Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Erbringung von Finanzdienstleistungen, insbesondere die Beratung für Fondsmandate, Vermögensverwalter und Banken, ebenso wie die Erstellung von Finanzmarktinformationen.