Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Erbringung von Werbe- und Marketingdienstleistungen aller Art, insbesondere Gestaltung, Herstellung und Publikation von Anzeigen und Werbemitteln, die Durchführung von Marktanalysen und die Vermittlung von Geschäftskontakten.