| Gegenstand | Der Erwerb, die Vermarktung und die Entwicklung von eigenen Immobilien, die Beteiligung an, die Verwaltung und die Geschäftsführung von Unternehmen, die Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte verwalten, die Ausübung damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte mit Ausnahme solcher, die unter § 34c GewO fallen sowie die technische und wirtschaftliche Beratung und die Verwaltung eigener und fremder Immobilien. |