| Gegenstand | Die Durchführung von Dienstleistungen für ambulante und stationäre medizinische Einrichtungen und Leistungserbringer. Dazu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend: a) die Geschäftsführung und Unternehmensverwaltung, b) Unternehmensberatung im Hinblick auf Errichtung, Aufbau, Installation sowie Betrieb, Organisation und Führung, c) Public Relations, Marketing und Werbung, d) Abrechnungsarbeiten gegenüber Krankenversicherungsunternehmen, Patienten und kassenärztlichen Vereinigungen, e) Vermietung, Verpachtung, Vermittlung und Verwaltung von Immobilien (Tätigkeiten gem. § 34 c GewO werden nicht ausgeübt),
f) Erwerb, Leasing und Vermietung von medizinischen Instrumenten, Geräten, Apparaten, Anlagen, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, g) Vermittlung von Dienstleistungen im Rahmen der Installation, Wartung, Reparatur, Wiederaufbereitung und Reinigung (einschl. Desinfektion) medizinischer Instrumente, Geräte, Apparate, Anlagen, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, h) Vorbereitung und Durchführung von Schulungen, Seminaren und Kongressen, i) Aus-, Fort- und Weiterbildung von Medizinern und Medizintechnikern, ärztlichem sowie nichtärztlichem Personal. |