| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und die Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere von eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben, die gemäß § 34c GewO der Genehmigung bedürfen. |