Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Handel mit Gütern aller Art auf eigene und fremde Rechnung (außer erlaubnispflichtige Güter); der Export und Import solcher Güter; die Unternehmensberatung; die Vermögensverwaltung eigenen Vermögens; die Beteiligung an Unternehmen.