mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Finanzdienstleistungen und die Vermittlung von Versicherungen ausschließlich auf der Grundlage der Ausnahmeregelung des § 2, Abs. 6, Nr. 8 KWG, jeweils ausschließlich mit Vertragspartnern aus der Allianz Gruppe.