Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 12.11.2007 (AZ: 36m IN 3110/07) das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden.
mit der Befugnis die Zweigniederlassung gemeinschaftlich mit einem Director zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitsvermittlung mit Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz, Unternehmens- und Personalberatung, Weiterbildung- und Schulung sowie der Handel mit Gütern und Waren aller Art.