| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.03.2013 AZ: 36a IN 4026/12)
Von Amts wegen eingetragen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 30.07.2015 (AZ: 36a IN 1111/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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