Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen für Drittunternehmen zu erbringen, insbesondere:
Handel mit Waren im touristischen und Gastronomiebereich; Übernahme der Repräsentanz/Vertetung für in- und ausländische Unternehmen; Abschluss von Verträgen mit anderen in- und ausländischen Dienstleistungsunternehmen. ferner: Die Eventproduktion und Künstlervermittlung.