Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Aufstellung und der Betrieb von Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit, Waren- und Getränkeautomaten, das Betreiben von Spielhallen sowie ferner der Betrieb eines Internetcafés nebst Internet-Onlinediensten.