Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der Komplementärfunktion in der Christ&Company Consulting GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftszweck wie folgt lautet: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen auf eigene Rechnung, sowie alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten, die Wirtschaftsberatung soweit hierzu eine behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist, sowie alle damit zusammenhängende Angelegenheiten. Weiter die Verwaltung gesellschaftseigenen Vermögens und die Übernahme von Family Office- und Treuhandaufgaben. Das Erbringen von Beratungsleistungen sowie Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmens- und Strategieberatung, Prozess- und Organisationsberatung sowie die Beratung in den Bereichen des Change und Projektmanagements. Ausgenommen sind solche Aufgaben, für die eine entsprechende Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist, wie z. B. Rechts- oder Steuerberatung oder Aufgaben, für die gemäß KWG (Kreditwesengesetz) eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die der Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.