Ist ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer (directors) gemeinschaftlich vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung:
Vermittlung von Aufträgen im Bauwesen, Einbau von genormten Baufertigteilen, Estrich- und Bodenlegerarbeiten, Fliesen-, Mosaik- und Fugenarbeiten, Holz- und Bautenschutz.