Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Die Beteiligung an und die Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften, die folgende Gesellschaftszwecke haben können:
Die Planung und Erstellung von Wohnbauten, deren Verwaltung, der Handel mit Baustoffen.