| Gegenstand | Die Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendhilfe, insbesondere die Unterstützung und Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Qualifizierung von Pflegeeltern, die Beratung, Begleitung und Unterstützung der Pflegefamilien, die Bereitstellung und Durchführung ergänzender Hilfsangebote, die Kooperation mit gemeinnützigen Trägern, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen, die Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung des Pflegekinderwesens. |