Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Gegenstand
Das Management und die Verwaltung von eigenen Immobilienbeteiligungen. Die Gesellschaft übt keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten nach § 34c der Gewerbeordnung aus.