Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das Management und die Verwaltung von eigenen Immobilienbeteiligungen.
Die Gesellschaft übt keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung aus.