Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1.1 Das Herstellen, der Erwerb, das Verbreiten und das Vertreiben von Hörfunkprogrammen,
1.2 die Wahrnehmung der publizistischen Aufgaben, die sich aus dem Gegenstand des Unternehmens ergeben.
2. Die Gesellschaft kann - im In- wie Ausland - Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen erwerben, die einen gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck verfolgen; sie ist darüber hinaus zur Verwaltung, Vertretung und Geschäftsführung solcher Unternehmen befugt.