Über das Vermögen der Hauptniederlassung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 01.11.2017 (AZ: 36a IN 4301/17) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Ist nur ein director bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere directors bestellt, so wird die Gesellschaft durch die directors gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung:
Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen und zwar auch als persönlich haftender Gesellschafter.