| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens ist a) der Transport, die Zustellung, die Versendung und Verteilung, vornehmlich von Presseerzeugnissen, Waren, Gütern, Sendungen und Gegenständen aller Art, Kurierdienste, Sortierung, Formatierung, Etikettierung, Anbieten von Dienstleistungen in Lettershops und ähnlichen Einrichtungen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte einschließlich Geschäfte die der Vorbereitung, Durchführung und Unterstützung des Hauptzweckes unmittelbar und mittelbar dienen. Ferner gehören hierzu Dienstleistungen für Unternehmen, die in den vorgenannten Bereichen tätig sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen und Beteiligungen im engeren und weiteren Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens zu erwerben. b) das Erwerben und Halten von Beteiligungen, insbesondere an solchen Gesellschaften, deren Gegenstand die Erbringung von Leistungen gemäß 1 a ist. |