Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gesellschaft hat den folgenden Zweck: die Förderung von Kunst und Kultur. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke insbesondere durch folgende Maßnahmen: - Unterstützung der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Nachlasses von Bertold Hummel. - Vergabe von Stipendien an bedürftige Studenten. - Alle Maßnahmen, die dem Verständnis der Person Bertold Hummel seiner Werke und seinem Wirken als wichtiger Repräsentant des Deutschen Kulturlebens in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts dienen. - Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen, die das Werk Bertold Hummels in das Zentrum ihrer Programmgestaltung stellen. Die Gesellschaft kann auch zur Förderung des Gesellschaftszwecks die steuerbegünstigten Zwecke von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder von gemeinnützig anerkannten Körperschaften des privaten Rechts unterstützen, in dem sie diesen Körperschaften Finanzmittel zur Verfügung stellt. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 ff der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft besteht nicht. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.