| Gegenstand | ist a) Versicherungsberatung; Nachweis- und/oder Vermittlung von Versicherungsverträgen, Abschluss von Versicherungsverträgen, Versicherungsvertragsverwaltungen; b) Fondsanlagenberatung, Nachweis und/oder Vermittlung von Fondsverträgen; c) Darlehensnachweis und/oder -Vermittlung gemäß § 34 c GewO, Darlehensberatung und -vertragsverwaltung ; d) Unternehmensberatung, Beratung zur betrieblichen Altersversorgung, e) Vermögensanlagenvermittlung gemäß § 34 c GewO, Vermögensanlageberatung; f) Immobilienvermittlung gemäß § 34 c GewO, Immobilienberatung und Hausverwaltung, g) Vermittlung von Mietwohnungen und gewerblichen Mietobjekten gemäß § 34 c GewO, h) sowie das Durchführen von Finanz- und Persönlichkeitsseminaren, i) als Erbringung von Finanzdienstleistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 a Satz 2 KWG ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des §1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG - von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländischen Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen - für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. für lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen ohne Befugnis, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen jeweils, soweit keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist. |