Handelsregister B des Amtsgerichts Würzburg
Nummer der Firma:
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HRB 3665
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
FRIEDRICH WOESCH GmbH
b)
Würzburg
c)
ist die Organisation und die Durchführung
von Feuerwerken, der Handel mit
Illuminationsartikeln und mit
pyrotechnischen Erzeugnissen aller
Klassen. Die Gesellschaft kann gleichartige
oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich
an solchen beteiligen, deren Vertretung
übernehmen und Zweigniederlassungen
errichten. Die Gesellschaft ist berechtigt,
den Gegenstand des Unternehmens zu
erweitern und alle Geschärte zu tätigen, die
den Unternehmenszweck fördern.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Woesch, Friedrich, Dipl.-Kaufmann, Randersacker
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.01.1990 zuletzt geändert am
27.12.1993
a)
26.11.2002
Hörst
b)
Tag der ersten
Eintragung: 28.02.1990.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 28 ff So.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Friedrich-Bergius-Ring 36, 97076 Würzburg
a)
01.10.2010
Bandorf
Abruf vom 26.03.2024