| Gegenstand | ist Planung, Berechnung, Bau, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Umwandlung und Abgabe der elektrischen Energie, Erdungs- und Blitzschutzanlagen, Antennenanlagen, Ruf- und Signalanlagen, elektrischer Energieverbrauchseinrichtungen, sowie elektrischen und elektronischen Betriebsmitteln, sowie der Handel mit branchenähnlichen Produkten. Die Firma darf andere, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen und sämtliche einschlägigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern; desgleichen kann sie die Geschäftsführung solcher Unternehmen ausüben. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |