| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft mit Sitz in Würzburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung des Wohlfahrtswesens, b) die Förderung der Altenhilfe, c) die allgemeine Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - Angebote von Seniorenreisen aus der Caritas angeschlossenen Einrichtungen - Aufenthalte für pflegebedürftige Personen und deren Pflegekräfte einschließlich pflegender Angehöriger - Erholungskuren für Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen - Kurangebote und Angebote der persönlichen Supervision von und für Pflegekräfte unter theologischer Anleitung - Den Betrieb allgemein zugänglicher Kureinrichtungen mit Anwendungen der klassischen Kurmedizin wie Kneippkuren und Physiotherapie für Jedermann - Spirituelle Seminare auf Grundlage des christlichen Menschenbildes für Jedermann und - Erholungsangebote für katholische Priester und Ordensschwestern sowie Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen. Die Gesellschaft kann auch weitere dem Zweck der Gesellschaft entsprechende Einrichtungen schaffen und betreiben. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke ferner unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen der im Sinne von § 57 Abs. 3 AO steuerbegünstigten Caritas-Einrichtungen gGmbH mit Sitz in Würzburg, nämlich Managements- und Verwaltungsleistungen, in Form von Leistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung, Personalverwaltung und -abrechnung, Personalentwicklung, -gewinnung und-bindung, betriebswirtschaftlicher Beratung und Steuerung, Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen, wirtschaftlichen Daten und Kennzahlen, ferner der Durchführung von Veranstaltungen und Schulungen, der Beratung und Unterstützung hinsichtlich gesetzlicher, regulatorischer und branchenspezifischer Änderungen, der Beratung und Entwicklungsunterstützung hinsichtlich baulicher und technischer Ausstattungen, der Besorgung eines zentralen Qualitätsmanagements. Der Steuerung und Koordination einrichtungsübergreifenden Projekte (z.B. Einführung einheitlicher Software), der Verschaffung von Nutzungsmöglichkeiten von Software, der Konzeption, Entwicklung und Einführung von Angeboten und Einrichtungen, der Unterstützung des Beschaffungsmanagements, der Erbringung von Leistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings und der Vermietung von Räumlichkeiten, Ausstattung von Räumlichkeiten. Die Leistungen werden insbesondere im Raum Bad Bocklet erbracht. Das Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften ist möglich, wenn diese zuvor der Finanzverwaltung gesondert schriftlich benannt worden sind. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen mit gemeinnütziger Zielsetzung zu beteiligen oder Mitglied von Vereinen mit einer solchen Zielsetzung zu werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine zu fördern und zu unterstützen. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 6. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, soweit der jeweilige Gesellschafter nicht selbst als steuerbegünstigt im Sinne der Vorschriften über die Gemeinnützigkeit anerkannt ist. 7. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen zurück. 8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |