Handelsregister B des Amtsgerichts Würzburg
Nummer der Firma:
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HRB 17621
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Afghan Türk GmbH
b)
Lohr a.Main
Geschäftsanschrift:
Stadtmühlengasse 5, 97816 Lohr a.Main
Zweigniederlassung/en unter gleicher
Firma:
63128 Dietzenbach,
Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße
6, 63128 Dietzenbach
64289 Darmstadt,
Geschäftsanschrift: Liebfrauenstraße 58,
64289 Darmstadt
c)
Groß- und Einzelhandel, insbesondere von
Lebensmitteln und Haushaltswaren.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Jawzjani, Habibullah, Lohr a.Main, *XX.XX.1986
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2024 mit Nachtrag vom
05.09.2024.
a)
20.11.2024
Tachkov
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Würzburg vom 08.07.2025 (AZ. IN 213/25) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
11.07.2025
Kunzelmann
3
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 14.08.2025 (Az.
IN 213/25) aufgehoben worden.
a)
22.08.2025
Sauer
Abruf vom 26.09.2025