Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren.
Betrieb eines Bauträgerunternehmens, also schlüsselfertige Errichtung, Vertrieb, Vermittlung, Verkauf und Verwaltung von Häusern, Eigentumswohnungen, Wohn- und Gewerbebauten sowie sonstigen Bauten aller Art auf eigenem und fremden Grund, Erwerb und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Durchführung von Sanierungen aller Art für eigene und fremde Rechnung, Ausübung der sonstigen in § 34 c Gewerbeordnung genannten Makler-, Bauträger- und Baubetreuertätigkeiten sowie Übernahme der Aufgaben eines Generalunternehmens sowie Erbringen von Planungsleistungen im Sinne der Bestimmungen der HOAI.