Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren.
Das Halten und Verwalten von Immobilien und Immobilienbeteiligungen (ausschließlich im eigene Namen und auf eigenen Rechnung) sowie sonstiger Vermögensmassen.