Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren.
Beratung nationaler und ausländischer Unternehmen, insbesondere auf dem Bereich der Werbung, der Finanzierung und Vermittlung geschäftlicher Kontakte, wobei genehmigungs- und erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbes.nach dem Kreditwesengesetz, nicht ausgeübt werden.