Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren.
1. Das Unternehmen wird aus rein ideellem und sozialem Interesse betrieben und dient der Sicherstellung der Nahversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs. 2. Zweck der Gesellschaft ist es, den Erwerb oder die Wirtschaft oder deren soziale oder kulturelle Belange der Gesellschafter durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. 3. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und Unterhalt eines Verkaufsladens, der Handel, das Kommissions- und Vermittlungsgeschäft - soweit dies nicht genehmigungspflichtig ist, sowie die Vermittlung von Dienstleistungen und Erzeugnissen aus landwirtschaftlicher Produktion mit für den Verbrauch erforderlichen Waren, Gütern und Dienstleistungen.