Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Betrieb eines oder mehrerer Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch V (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen zulässigen ärztlichen Tätigkeiten. Die Gesellschaft verfolgt dabei insbesondere den Zweck der Gesellschafterin: die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtwesens sowie der Berufsbildung.