Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren.
Nutzung und Verwaltung eigenen Vermögens; Erwerb und Verwaltung sowie An- und Vermietung von Liegenschaften (Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, in bebautem oder unbebautem Zustand, auch in der Form von Wohnungs- bzw. Teileigentum), soweit hierfür keine Genehmigung nach § 34c GewO erforderlich ist.