Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren.
-der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften, insbesondere Immobilien verwaltenden Gesellschaften, -die Nutzung und Verwaltung eigenen Vermögens, -der Erwerb, der Handel und die Verwaltung sowie die An- und Vermietung von Liegenschaften (Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, in bebautem oder unbebautem Zustand, auch in der Form von Wohnungs- bzw. Teileigentum), -die Erbringung von liegenschaftsbezogenen Dienstleistungen, jeweils soweit hierfür keine Genehmigung nach § 34c GewO erforderlich ist. Gegenstand ist auch die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Stellung als persönlich haftender Gesellschafter von Kommanditgesellschaften.