Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren.
Errichtung und Verwaltung von Immobilien, sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen und grundstücksgleichen Rechten.