Code: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (083)
Code: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen (019)
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG), die Anlageberatung (§ 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG), die Erstellung von Vermögensstrukturanalysen und umfassenden Finanzplänen (Gesamtvermögensbetrachtung und Vermögensplanung) sowie die Vermögenstreuhandberatung. Die Erlaubnis nach § 32 KWG schließt das Recht aus, sich bei der Erbringung der Finanzdienstleistungen, Eigentum oder Besitz an Geldern, Wertpapieren oder ähnliches der Kunden zu verschaffen. Ebenso ausgeschlossen ist das Recht, Finanzinstrumente auf eigene Rechnung anzuschaffen und zu veräußern. (2) Ein weiterer Unternehmensgegenstand ist die Darlehensvermittlung.