Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
(1) Erbringung von Hausverwaltungstätigkeiten und sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Unterhaltung, der Verwaltung, der Vermietung und der Veräußerung von Immobilien, einschließlich aller Tätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung.