Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
umfassende Beratung, Vermittlung von Finanzanlagen, Investmentfonds, Vermögensverwaltungsfonds im Sinne von § 34f GewO, und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten; Geschäfte, die nach § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG erlaubnispflichtig sind und die Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 KWG (Anlagevermittlung) darstellen, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.