Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren.
Vertrieb von Immobilien, Versicherungen und Investmentfonds sowie die damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind und keiner gesonderten Erlaubnis bedürfen.