Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
Erwerb, Beteiligung, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen und damit zusammenhängende, nicht zulassungspflichtige Beratung gegen Honorar als notwendiges Hilfsgeschäft, jedoch keine Bankgeschäfte im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen; treuhänderische Verwaltung von Anlegerkapital; insbesondere Beteiligung als Treuhandkommanditist an Publikumsgesellschaften in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft durch Abschluss von Treuhandverträgen, mit dem Ziel, hierdurch eine Beteiligung an der jeweiligen Kommanditgesellschaft zu verschaffen; die Treuhandtätigkeit umfasst nicht solche Geschäfte, die dem Rechtsberatungsgesetz oder dem Kreditwesengesetz unterliegen.